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Unterricht

Die Unterrichtsinhalte des theoretischen Teils der Ausbildung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vorgegeben. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2100 Unterrichtsstunden; weitere 200 Unterrichtsstunden lassen Raum für eine vertiefende Betrachtung einzelner Ausbildungsinhalte.
Nach der zum 01. Januar 2004 in Kraft getretenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind folgende theoretische Unterrichtsinhalte verbindlich geregelt:
(zitiert nach: Bundesministerium für Gesundheit und Soziales, http://www.bmgs.de , 18.08.2003)

Die theoretischen Wissensgrundlagen umfassen:

1.
Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits-
und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften: 950 Stunden

2.
Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin: 500 Stunden

3.
Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften:
300 Stunden

4.
Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft:
150 Stunden

Zur freien Verteilung: 200 Stunden

Stundenzahl insgesamt 2100

Der Unterricht ist fächerintegrativ gestaltet.
Die Schule hat mit dieser Form des Lehrens und Lernens bereits seit 2 Jahren Erfahrung.

Die praktische Ausbildung umfasst folgende Abschnitte:

I. Allgemeiner Bereich (1. und 2. Ausbildungsjahr):
1.
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern
Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten:
800 Stunden

2.
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen,
rehabilitativen und palliativen Gebieten:
500 Stunden

II. Differenzierungsbereich (3 Ausbildungsjahr)
1.
Gesundheits- und Krankenpflege
Stationäre Pflege in den Fächern
Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie:
700 Stunden

oder (im Krankenhaus Düren nicht angeboten)
2.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Stationäre Pflege in den Fächern
Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie

III. Zur Verteilung auf die Bereiche I. und II.
500 Stunden

Stundenzahl insgesamt: 2500


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