Unterricht
| Die Unterrichtsinhalte des theoretischen Teils der Ausbildung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vorgegeben. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2100 Unterrichtsstunden; weitere 200 Unterrichtsstunden lassen Raum für eine vertiefende Betrachtung einzelner Ausbildungsinhalte. Nach der zum 01. Januar 2004 in Kraft getretenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind folgende theoretische Unterrichtsinhalte verbindlich geregelt: (zitiert nach: Bundesministerium für Gesundheit und Soziales, http://www.bmgs.de , 18.08.2003) Die theoretischen Wissensgrundlagen umfassen: 1. Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften: 950 Stunden 2. Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin: 500 Stunden 3. Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften: 300 Stunden 4. Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft: 150 Stunden Zur freien Verteilung: 200 Stunden Stundenzahl insgesamt 2100 Der Unterricht ist fächerintegrativ gestaltet. Die Schule hat mit dieser Form des Lehrens und Lernens bereits seit 2 Jahren Erfahrung. Die praktische Ausbildung umfasst folgende Abschnitte: I. Allgemeiner Bereich (1. und 2. Ausbildungsjahr): 1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten: 800 Stunden 2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten: 500 Stunden II. Differenzierungsbereich (3 Ausbildungsjahr) 1. Gesundheits- und Krankenpflege Stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie: 700 Stunden oder (im Krankenhaus Düren nicht angeboten) 2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie III. Zur Verteilung auf die Bereiche I. und II. 500 Stunden Stundenzahl insgesamt: 2500 | |||
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