Werden Sie Teil unseres Teams

Mit höchstem Qualitätsanspruch an Medizin und Pflege trägt das Krankenhaus Düren eine besondere Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region. Rund 18.000 stationäre und 55.000 ambulante Patienten vertrauen in jedem Jahr auf uns als führenden Schwerpunktversorger zwischen Köln und Aachen, zwischen Eifel und Niederrhein.
Als Tochtergesellschaft des Krankenhauses Düren sind wir mit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den gesamten Bereich der Unterhaltsreinigung/Desinfektion verantwortlich.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Sie befristet für ein Jahr in Teilzeit (20 Wochenstunden) für unsere Service gem. GmbH als
Reinigungskraft (w/m/d) für die allgemeine Reinigung
- Sie sind verantwortlich für die Sauberkeit in unserem Krankenhaus und übernehmen Reinigungsarbeiten für einen eingeteilten Bereich.
- Sie halten Hygienestandards ein und wenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel ordnungsgemäß an.
- Sie verfügen über eine gründliche Arbeitsweise, eine Ausbildung ist nicht erforderlich.
- Sie können sich gut organisieren, haben eine positive Ausstrahlung, sind freundlich, motiviert, sowie gründlich und finden sich im Team gut zurecht.
- Sie zeichnen sich zudem durch ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und absoluter Zuverlässigkeit aus.
- Ihr Einsatz erfolgt von Montag bis Sonntag an 6 Wochentagen.
- eine Vergütung nach Gebäudereinigertarif inklusive Vergütung von Mehrarbeit
- Benefits in den Bereichen Mobilität (Jobticket, E-Bike Leasing über EuroRad), Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kindertagesstätte auf dem Krankenhausgelände), Vergünstigungen (Parkplatz, Essen in unserer Cafeteria, Teilnahme an „corporate benefits“) und zusätzlich betriebliche Altersvorsorge (Beratung durch bAV-Experten)
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, steht Ihnen Gülten Saglam, gerne telefonisch (02421/30 10672) zur Verfügung.
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte unser Bewerbungsformular.
Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung erst erfolgen kann, wenn Sie bis zum Dienstantritt alle notwendigen Gesundheitsnachweise (z.B. Immunitätsnachweises nach § 20 a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (Impfung gegen Covid 19)) im Rahmen der Einstellungsuntersuchung erbringen.
Innenreinigung / Krankenhaus / Gesundheitswesen /