Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das Krankenhaus aufsuchen bzw. sich auf dem Krankenhausgelände aufhalten. Sie ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB § 14).
Allgemeines:
- Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten.
- Ab 22.00 Uhr bitten wir um Einhaltung der Nachtruhe. Bitte verzichten Sie ab diesem Zeitpunkt auf Telefonate
- und TV, sofern keine andere Regelung von Mitpatienten im Zimmer akzeptiert wird.
- Das Mitbringen von TV-Geräten ist nicht gestattet.
- Bitte benutzen Sie nur die Personenaufzüge (Schnellaufzüge). Die Aufzüge im Mittelbereich der Eingangshalle
- stehen vorzugsweise Krankentransporten und der Stationsversorgung zur Verfügung.
- Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet. Für Blindenführhunde gelten besondere Regelungen.
Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung:
- Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln.
- Bitte melden Sie vorhandene oder sich abzeichnende Schäden dem Pflegepersonal.
- Bei von Ihnen verursachten und Ihnen nachgewiesenen Beschädigungen haften sie persönlich.
- Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt.
- Für Abfälle sind die dafür vorgesehenen Behältnisse zu nutzen.
- Die Nutzung von Mobiltelefonen (Handys) ist in allen Funktions- und Untersuchungsbereichen verboten.
- Private elektrische Geräte sind vor Inbetriebnahme im Krankenhaus Düren in der technischen Werkstatt zu prüfen.
- Das Abbrennen von Kerzen ist aus Sicherheitsgründen in Krankenzimmern, Aufenthalts- und Behandlungsräume verboten.
Besuchszeiten:
- Im Interesse der Patientinnen und Patienten verzichten wir auf die Einrichtung einheitlicher Besuchszeiten für das gesamte Krankenhaus. Die medizinischen Kliniken treffen diesbezüglich eigenständige Regelungen.
- Der reibungslose Ablauf notwendiger ärztlicher oder pflegerischer Maßnahmen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Bitte beachten Sie diesbezügliche Regelungen und Hinweise auf Ihrer Station.
- Für die Intensivstationen und die onkologischen Stationen gelten besondere Bestimmungen.
Verlassen der Station:
- Patienten, die aufstehen dürfen, werden gebeten, außerhalb des Krankenzimmers einen Bademantel oder Freizeitkleidung zu tragen. Dies gilt insbesondere für den Eingangsbereich, die Caféteria und den Park.
- Beim Verlassen der Station informieren Sie bitte zuvor einen Arzt oder das Pflegepersonal.
- Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist das Verlassen des Krankenhausgeländes nur ausnahmsweise und nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den für Sie zuständigen Arzt statthaft.
- Das Betreten anderer Krankenzimmer und Behandlungsräume ist untersagt.
Rauchen und Alkohol:
- Das Rauchen ist nur außerhalb des Krankenhauses in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
- Der Genuss alkoholischer Getränke darf nur mit Genehmigung des Arztes erfolgen. Bedenken Sie, dass Alkohol in Verbindung mit Medikamenten erhebliche Nebenwirkungen verursachen kann.
Sonstiges:
- Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den markierten Stellplätzen des Parkplatzes bzw. im Parkhaus gestattet. Das Parken im Eingangsbereich des Krankenhauses ist untersagt. Falsch abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
- Werben, Hausieren, Betteln und die Durchführung von Sammlungen sind auf dem Krankenhausgelände ebenso verboten wie parteipolitische Betätigungen.
- Das Auslegen von Druckschriften oder Werbematerial ist nur nach Genehmigung durch die Geschäftsführung gestattet.
- Film-, Funk- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführung.
Den Anweisungen des Krankenhauspersonals ist Folge zu leisten.
Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Krankenhauses (AVB § 14). Bei Beschwerden über die Nichteinhaltung der Hausordnung wenden Sie sich bitte an den Stationsarzt, die leitende Stationspflegekraft, den zuständigen Chefarzt, die Pflegedienstleitung oder die Geschäftsführung.